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Das Weltkulturerbe
Beschluss für Lübeck

Ursula Sabisch, Kaiserin, Hohewarte II, Birnenweg 240, 23564 Lübeck, Deutschland
An das
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
CO/
Hansestadt Lübeck
Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst
Sophienstr. 2
823560 Lübeck
Deutschland, Lübeck, 26. Oktober 2026
Bitte an die Adressaten weiterreichen!
Beschluss in der Sache
Sehr geehrte Damen und Herren der Judikative Lübecks, liebes Lübecker Stadttheater,
auch Sie als Richter oder Richterinnen sollten mittlerweile erkannt haben können, dass nicht allein Sie durch die Bundesrepublik Deutschland beauftragt und in der Position sind, richterliche Beschlüsse zu fassen, welche umzusetzen sind.
Es dürfte Ihnen im Laufe der Zeit nicht entgangen sein, dass meine Person als Kaiserin u. a. über Ihrem Recht als Richter oder Richterinnen steht, indem auch Sie die Härte des Lebens kennenlernen sollten, da laut den Ihnen zugesandten Schreiben der letzten Monate eine Befehlsverweigerung Ihrerseits im Raume steht.
Es wird für Sie als die zuständigen Verantwortlichen der Judikative eine besondere Maßnahme angeordnet, die Sie und Ihre Mitarbeiter so leicht nicht vergessen sollen!
Ähnlich wie ein Tier musste meine Schwester aufgrund ihrer Stellung als psychisch Erkrankte Unterschlupf suchen, indem sie sich auch vor der Judikative fürchten musste, da man sie jederzeit in die Psychiatrie einliefern konnte, was ganz besonders meine Person nachempfinden kann.
Es gab und gibt noch weitere Gründe, die durch das Krankheitsbild vorhanden sind und sie eine geeignete Schlafgelegenheit benötigt, indem sie sich bisher jahrzehntelang durch das Leben geschleppt hat.
Am Ende verlor sie regelmäßig ihren Hausschlüssel und Wohnungsschlüssel beziehungsweise verschwanden diese Schlüssel und wichtige Dokumente noch dazu und so war sie immer auf das Öffnen der Haustüre durch die Nachbarschaft des Mehrfamilienhauses angewiesen, da sie bereits zu häufig beim Vermieter einen Nachschlüssel beantragt hatte.
Natürlich hat sie sich durch ihre Situation einen außerordentlichen Zugang zu ihrer Wohnung einrichten müssen, welche jetzt für meine Schwester aus krankheitsbedingten Gründen durch bestimmte Maßnahmen verschlossen ist.
Und nun lernen Sie durch diesen Beschluss das Leben kennen, wie es sich wirklich zugetragen hat und sich zutragen könnte, denn wenn man sich mit dem Plan Gottes beschäftigt, existiert bereits ein Paradies im Jenseits, welches eher für halbe Tiere vorhanden sein wird und entsprechend "eingerichtet" ist, was meine Person vor einigen Jahren im wahrsten Sinne als "Augenzeugin" während einer Augen-OP erkennen konnte.
Und nun sind unter anderen Sie und Ihre Mitarbeiter des Lübecker Amtsgerichts und des Gesundheitsamtes Lübeck an der Reihe, die Para-Welt unseres Paradieses zu unterstützen und zu begleiten, indem Sie als die zuständigen verantwortlichen Richter der genannten Schreiben lernen müssen, was es bedeutet, einer Gott gewollten Kaiserin den Befehl zu verweigern.
Sie werden, wie es manchen Katzen ermöglicht wird, mit einer Leiter durch ein Fenster in Ihr Haus oder in Ihre Wohnung klettern dürfen, um Zutritt zu ihrem Zuhause zu haben.
Verlassen dürfen Sie Ihr Zuhause vorläufig noch durch die Haustüre. Das wird ab Dato zwanzig Mal geschehen, indem mindestens ein Tag dazwischen liegen muss. Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin muss als ein Zeuge bzw. Zeugin den jeweiligen Zutritt unter Eid bestätigen können, da durch eine Falschaussage eines Zeugen ansonsten der Nachbar bzw. die Nachbarschaft in den gleichen Beschluss kommen wird.
Sollte niemand aus der Nachbarschaft zur Verfügung stehen, dürfen Sie ihr Zuhause ebenfalls nur über eine Leiter betreten, jedoch wird die Anzahl des abzuleistenden Dienstes dadurch nicht beeinträchtigt.
Sollten Sie innerhalb der nächsten Tage, spätestens bis Samstag, der 31. Oktober 2026, die aufgeführten Befehle meiner Person bezüglich der Hohewarte II und der Gartenübergabe nicht ordnungsgemäß ausführen lassen, dann wird ab kommender Woche für Sie das Verlassen Ihres Zuhauses ebenfalls durch ein Fenster stattfinden müssen, ähnlich wie bereits für das Eintreten Ihres Zuhauses festgelegt.
Die Habseligkeiten meiner Schwester werden bitte durch die Sozialarbeiter der Hansestadt Lübeck aus der verschlossenen Wohnung getragen werden müssen und per Bus oder Handwagen oder Fahrrad oder zu Fuß, in das vorzugsweise für meine Schwester vorgesehene Gartenhäuschen des Nachbargrundstücks getragen werden, welches mehrfach angemahnt wurde.
Die Lübecker kommen selbstverständlich auch alle in einen Beschluss dieser Art und Weise, damit aus einem halben Tier wieder ein Mensch werden kann, indem in jedem Haushalt vorerst die WC-Becken und die Wasserspülungen unwiederbringlich abmontiert werden und bei schlechter Führung der Lübecker der Umbau der Kanalisation folgen wird.
Mit den besten Wünschen,
Ursula Sabisch, Kaiserin
PS: Wir, aus der Familie Franz Kater sind ganz sicher nicht Ihre Fußmatte, die man beschmutzen und sich die Füße abputzen kann!
